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Angehörige berufstätig

Viele pflegende und betreuende Angehörige sind gleichzeitig berufstätig, eine grosse Herausforderung. Obwohl das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung einige Verbesserungen bringt, bleibt der Dialog mit dem Arbeitgeber wichtig und nötig, damit betriebsinterne, individuelle Lösungen gefunden werden. Angehörige können sich beim Personaldienst nach Regelungen oder Massnahmen erkundigen, um eine situationsgerechte Lösung zu finden. 

Die nationale Plattform Work and Care - Arbeiten und Pflegen für pflegende und betreuende Angehörige bietet umfassende Informationen, diverse Checklisten und ein hilfreiches Adressverzeichnis für pflegende Angehörige. Die Plattform bietet aber keine Einzelberatung.

Der Ratgeber «Zwischen Arbeitsplatz und Pflegeaufgabe» Ratgeber der Krebsliga zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenbetreuung steht online als PDF zur Verfügung und enthält viele wichtige Informationen.



Gut zu wissen: Das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung regelt seit 1.1.21 die Lohnfortzahlung bei kurzen Arbeitsabwesenheiten, erweitert den Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV und passt Intensivpflegezuschlag sowie Hilflosenentschädigung der IV für Kinder während Spitalaufenthalten an und schafft (erst ab 1.7.21) einen bezahlten Betreuungsurlaub von 14 Wochen für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern.