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Nach der Pensionierung

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie nach Ihrem 64./65. Geburtstag in den ersten sieben Tagen des folgenden Monats Ihre erste Altersrente. Nach dem Tod endet die Altersrente am Ende des aktuellen Monats. Wollen Sie die Rente früher beziehen? Auch das müssen Sie drei bis sechs Monate im Voraus melden. Wollen Sie Ihre Rente aufschieben? Dies müssen Sie ebenfalls mit dem Formular «Anmeldung für eine Altersrente» der Ausgleichskasse melden. Am besten vor dem ordentlichen Rentenalter, spätestens aber innert einem Jahr nach Erreichung des Rentenalters.

Gut zu wissen: Die Sozialberatung der Pro Senectute ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenlos. Sie beinhaltet unter vielem anderem auch die finanzielle Beratung und Hilfe, zum Beispiel bei Sozialversicherungsfragen bezüglich AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Krankenkasse. Die Beratung erfolgt in der Beratungsstelle, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.

Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Bezirk Brugg, Neumarkt 1, 5200 Brugg, Pro Senectute Aargau, Beratungsstelle Brugg,056 441 06 54


Jetzt sind Sie pensioniert und geniessen Ihre freie Zeit. Vielleicht ist Ihr Ruhestand viel zu ruhig ? Dann können Sie Kurse besuchen oder sich freiwillig engagieren. In der Region gibt es viele Möglichkeiten. Finden Sie heraus, was Ihnen entspricht. Ein freiwlliges Engagement gibt Ihnen eine sinnvolle Aufgabe, Wertschätzung und interessante Begegnungen.

Vielleicht gehören Sie zu jenen Menschen, die trotz Erreichung des Pensionsalters weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten oder müssen. In diesem Fall können Sie den Bezug Ihrer AHV-Rente um mindestens ein Jahr und um höchstens fünf Jahre aufschieben oder trotz Ihrer Erwerbstätigkeit die Rente beziehen. Möchten Sie die Rente aufschieben, müssen Sie das innert einem Jahr nach Erreichung des Rentenalters der Ausgleichskasse melden.

Gut zu wissen: Wenn Sie nach Ihrer Pensionierung weiter erwerbstätig sind, werden von Ihrem Lohn auch weiter die AHV-, IV- und Erwerbsersatz-Beiträge abgezogen. Die Beiträge werden auf dem Teil des Lohnes erhoben, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt (1400 Franken pro Monat bzw. 16 800 Franken pro Jahr). Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber arbeiten, gilt der Freibetrag für jede dieser Anstellungen. Die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung fallen jedoch weg, da Sie im Rentenalter keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung mehr haben. Die AHV-Beiträge, die Sie nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters bezahlen, sind Solidaritätsbeiträge und haben keinen Einfluss mehr auf die Höhe Ihrer Rente.


Vermittlungsplattformen für Personen im Pensionsalter

seniors@work ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss ein Profil erstellen, das in der Basisversion gratis ist, in der Premium-Version kostet. www.seniorsatwork.ch, https://www.seniorsatwork.ch/

Rent a Rentner ist eine digitale Jobplattform für Pensionierte. Man muss sich als Mitglied anmelden, die Basis-Mitgliedschaft ist gratis, die Premium- oder Ambassador-Mitgliedschaft kostet. www.rentarentner.ch, https://www.rentarentner.ch/v2/index.html