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Bestattung

Die Bestattung oder Beisetzung wird mit dem Bestattungsamt des Wohnsitzes und/oder des gewünschten Bestattungsortes organisiert. In der Regel erfolgt die Bestattung 4  bis 7 Tage nach dem Tod, frühestens nach Ablauf von 48 Stunden.

Die zuständige Wohngemeinde spricht mit Ihnen die Bestattungsform ab, veranlasst die Kremation, organisiert die Überführung durch das Bestattungsinstitut und legt den Abdankungstermin, in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt ab.

Der Entscheid, welches Bestattungsinstitut beauftragt wird, liegt bei den Angehörigen. Die Gemeinden können bei der Auswahl behilflich sein.

. Die Gemeinde Windisch stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:


Gut zu wissen: Eine Urnenbeisetzung muss nicht zwingend auf einem Friedhof sein. In der Schweiz ist es beispielsweise erlaubt, die Asche der verstorbenen Person in einer speziellen Urne zu Hause oder im Freien aufzubewahren, auch eine Wasserbestattung ist möglich. Es steht Ihnen frei, die Dienstleistungen privater Bestattungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Auch diese beraten Sie kompetent und einfühlsam.