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Todesfall

So schwierig das auch ist, wenn eine Person stirbt, sind sehr zeitnah einige Formalitäten zu erledigen. Zuallererst muss der Tod bescheinigt, dann gemeldet werden und schon stehen Entscheidungen betreffend der Bestattung an. 


Todesfall bescheinigen

Todesfall zu Hause
Bei einem Todesfall zu Hause benachrichtigen Sie zuerst einen Arzt oder eine Ärztin. Bei Abwesenheit des Hausarztes rufen Sie den Notfallarzt (Tel. 0900 401 501). Er wird den Tod feststellen und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellen.

Todesfall in einer Pflegeeinrichtung oder dem Spital
Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal den Arzt oder die Ärztin. Die ärztliche Todesbescheinigung wird in der Regel direkt an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Tod infolge eines Unfalls
Bei Tod infolge eines Unfalls oder wenn Sie eine verstorbene Person auffinden, ziehen Sie die Polizei 056 200 11 11 oder 117 zur Abklärung des Unfallherganges bei. Dies gilt für alle Unfälle (Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle) und auch bei Suizid.


Todesfall melden

Ein Todesfall im Zivilstandskreis Brugg ist umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen, bei der entsprechenden Wohngemeinde des Verstorbenen  zu melden. Bitte vereinbaren Sie dafür telefonisch einen Termin. Für die Registrierung des Todesfalles ist die ärztliche Todesbescheinigung mitzubringen. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Wohngemeinde.


Organisieren, entscheiden

Folgende Entscheidungen und organisatorischen Herausforderungen stehen für die Angehörigen unmittelbar an: 

  • Art der Bestattung festlegen (Erdbestattung oder Kremation) und Ort der Bestattung festlegen. Die Gemeindeverwaltungen der Wohngemeinde des Verstorbenen oder der Zivilstandskreis Brugg Zivilstandskreis Bruggkann Ihnen weitere Informationen zu den Friedhöfen und den Bestattungsmöglichkeiten geben. Es steht den Angehörigen jedoch frei, die Dienstleistungen privater Bestattungsunternehmen in Anspruch zu nehmen. Siehe Bestattungen
     
  • Planung der Trauerfeier: RednerIn, Lebenslauf, Blumen, Musik, Leidmahl organisieren, vielleicht zusammen mit den kirchlichen Angeboten Ihrer Kirchgemeinde. 
     
  • Vielleicht Leidzirkulare verfassen und an Freunde und Bekannte versenden und/oder eine Todesanzeige in einer Zeitung schalten. Nach der Trauerfeier können Dankeskarten verschickt und/oder eine Anzeige in einer Zeitung geschaltet werden.

Nach der Trauerfeier

Folgende administrativen Aufgaben sollten kurz nach der Trauerfeier erledigt werden:

  • Weitere Institutionen über den Todesfall informieren: zum Beispiel den Vermieter, die AHV-Ausgleichskasse, die Pensionskasse, die Krankenkasse, Banken, Versicherungen, das Steueramt
     
  • Abonnemente und Verträge künden: zum Beispiel Vereinsmitgliedschaften, Telefon-, Zeitungs-, Zeitschriften- und alle anderen (auch digitalen) Abonnements sowie evtl. Mietverträge
     
  • Nachlassinventar: Bei einem Todesfall hat die Inventurbehörde verschiedene Abklärungen durchzuführen. Unter anderem ist die Inventurbehörde zuständig für das Erstellen des Erbenverzeichnisses nach den gesetzlichen Erben. Die Erbberechtigten treten in die Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Die erbberechtigten Personen sind verpflichtet, bei der Inventuraufnahme mitzuwirken. 

Gut zu wissen: Falls ein Testament vorhanden ist, muss dies unverzüglich dem Bezirksgericht Brugg oder der Inventurbehörde der Wohngemeinde des Verstorbenen zugestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Formvorschriften erfüllt sind (ZGB 556). 

Bezirksgericht Brugg

Untere Hofstatt 4
5200 Brugg

056 462 30 50

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