Erbvertrag, Testament
Ein Testament kann entweder von Anfang bis Ende von Ihnen selbst von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet werden oder in Form einer öffentlichen Urkunde bei einer Notarin oder einem Notar erstellt werden.
Ein Erbvertrag kann nur in Form einer öffentlichen Urkunde verfasst werden. Eine Notarin oder ein Notar kann Sie beim Verfassen des Testaments oder eines Erbvertrags unterstützen. Die Aargauische Notariatsgesellschaft (ANG) ist der Berufsverband der Aargauer Notarinnen und Notare. Auf der Webseite der ANG kann man nach Ort gefiltert freiberufliche Notare suchen. www.aargauernotar.ch
Kosten: Die Kosten für die Urkundsperson müssen Sie selbst tragen.
Diese Verfügungen von Todes wegen sind an einem sicheren Ort aufzubewahren, der einer nahestehenden Vertrauenspersonen bekannt ist. Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, Behörden anzubieten, bei welchen Verfügungen von Todes wegen hinterlegt werden können. Im Kanton Aargau sind dies die Bezirksgerichte.
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Bezirksgericht Brugg
Untere Hofstatt 4
5200 BruggTel.: 056 462 30 50
Gut zu wissen: Der Kanton Aargau muss gemäss § 97 Abs. 2 der Verfassung des Kantons Aargau für unentgeltliche Rechtsauskunftsstellen sorgen. Beinahe alle Rechtsauskunftsstellen im Kanton werden vom Aargauischen Anwaltsverband betreut. So auch jene in der Region Brugg.
- Unentgeltliche Rechtsauskunft: Fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach. Sie können Ihnen die Daten der unentgeltlichen Rechtsauskunft in Ihrem Wohnort bekannt geben.