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Vollmacht

Eine Vollmacht erteilen Sie schriftlich. Sie können einer Person Vollmacht für bestimmte Geschäfte (zum Beispiel den Verkauf einer Liegenschaft oder die Führung eines Prozesses) erteilen, oder Sie können die Person generell dazu ermächtigen, alle Rechtshandlungen und Geschäfte vorzunehmen (Generalvollmacht). Eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Sie dauert bis zum Tod oder bis zum Verlust der Urteilsfähigkeit der vollmachtgebenden Person. Ist die vollmachtgebende Person urteilsunfähig geworden und werden ihre Interessen von der bevollmächtigten Person ungenügend gewahrt, so ergreift die KESBMassnahmen wie z.B. die Errichtung einer Beistandschaft. Eine Vollmacht ersetzt den Vorsorgeauftrag nicht.

Weiterführende Erklärung zur Vollmacht sowie eine Mustervollmacht vom Kanton Aargau finden Sie hier: Vollmacht