Patientenverfügung
Die Patientenverfügung muss schriftlich verfasst, datiert und unterschrieben sein. Grundsätzlich genügt es, eine vorformulierte Mustervorlage zu datieren und eigenhändig zu unterschreiben. Aber wir empfehlen Ihnen dringend, die Patientenverfügung zusammen mit Ihrem Hausarzt oder anderen medizinischen Fachpersonen zu besprechen. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Dokument korrekt hinterlegt sind und bei einem Ereignis erfüllt werden. Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über die Inhalte Ihrer Patientenverfügung. So können sie Ihre festgelegten Entscheidungen auch im Notfall nachvollziehen.
Weiterführende Informationen zur Patientenverfügung gibt es auf der Webseite des Kantons Aargau: Patientenverfügung
Anbieter von Vorlagen "Patientenvergügungen" sind:
Patientenverfügung / Vorsorge SRK
Vorsorgedossier Docupass Pro Senectute
Patientenverfügung bei der Diagnose Krebs
oder fragen Sie nach bei Ihrem Hausarzt