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Ergänzungsleistungen

Ihren Lebenunterhalt im Pensionsalter können Sie decken aus Leistungen der Altersrente (AHV), der Rente aus der beruflichen Vorsorge (BVG), der Hilflosenentschädigung (HE), anderen Einkommen (zum Beispiel SUVA und Krankenkasse), Vermögensanteilen und Vermögenszinsen. Sind dadurch Ihre minimalen Lebenskosten nicht gedeckt, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Dabei wird unterschieden zwischen Personen, die zu Haus leben und Personen, die in einer Pflegeinstitution wohnen. 
Anspruchsberechtigung: Merkblätter und Formulare zu Ergänzungsleistungen finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: Ergänzungsleistungen oder auch bei der SVA Gemeindezweigstelle Ihrer Gemeinde.

Gut zu wissen: Die KulturLegi Aargau ermöglicht Menschen mit einem geringen verfügbaren Einkommen ermässigten Zugang zu Sport-, Kultur- und Bildungsveranstaltungen. www.kulturlegi.ch/aargau Wenn Sie Ergänzungsleistungen bekommen, kann die SVA Gemeindezweigstelle Ihrer Gemeinde für Sie eine solche KurturLegi  bestellen. Die KulturLegi ist ein persönlicher, nicht übertragbarer Ausweis mit Foto. 

Die Pro-Senectute-Sozialberatung unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die eigenen Finanzen. Online kann man mit dem EL-Rechner schnell und einfach berechnen, ob man Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat: EL-Rechner. Die Berechnung ist eine provisorische Schätzung und basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren. Sie können einen persönlichen Termin bei der Beratungsstelle in Brugg vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.

Beratung Pro Senectute zu Finanzthemen