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Hilflosenentschädigung

Anspruchsbedingungen: Sie sind regelmässig auf Hilfe im Alltag angewiesen? Sobald die Hilfsbedürftigkeit seit einem Jahr besteht, können Sie Hilflosenentschädigung anfordern. Massgebend ist die regelmässige Hilfe durch Dritte in den folgenden Tätigkeiten:

  • Aufstehen/Absitzen/Abliegen
  • Essen
  • Körperpflege
  • An- und Auskleiden
  • Verrichten der Notdurft (z.B. Toilettengang)
  • Fortbewegung/Pflege gesellschaftlicher Kontakt

Das entsprechende Formular Hilflosenentschädigungerhalten Sie bei der SVA Gemeindezweigstelle Ihrer Gemeinde. Achten Sie darauf, dass Sie das Formular zuerst selbst und dann noch mit Ihrem Arzt ausfüllen.

 

Denken Sie daran: Angehörige, die Sie unentgeltlich betreuen und pflegen, können nur dann eine Betreuungsgutschrift für sich beantragen, wenn Sie Hilflosenentschädigung erhalten. Mehr dazu im Kapitel : Angehörige -> Finanzielle Unterstützung