Hilfsmittel zur AHV
Die Alters- und Hinterlassenen-Versicherung AHV unterstützt auch Hilfen für Ihren Alltag. Das sind:
- Lupen-Brillen,
- Sprechgeräte,
- Prothesen für das Gesicht,
- Schuhe vom Orthopäden,
- Rollstühle ohne Motor,
- Hörgeräte und
- Perücken.
Die AHV beteiligt sich an 75 % der Kosten, unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. Den Rest müssen Sie selbst bezahlen. Auf ein Hörgerät erhalten Sie einen fixen Pauschalbetrag.
Anspruchsbedingung: Sie können Geld für Hilfsmittel erhalten, wenn Sie eine Altersrente oder Ergänzungsleistungen beziehen und in der Schweiz wohnen. Entsprechende Merkblätter und Formulare zu Hilfsmitteln zur AHV finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: www.sva-ag.ch oder ausgedruckt auch bei der SVA Gemeindezweigstelle Ihrer Gemeinde. Ob die Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Pauschalbetrag für eine Hörgerät erfüllt sind, prüft die zuständige kantonale IV-Stelle, gestützt auf die Diagnose des HNO-Facharztes.
Denken Sie daran: Die Sozialberatung der Pro Senectute ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenlos. Sie beinhaltet unter vielem anderem auch die finanzielle Beratung und Hilfe, zum Beispiel bei Sozialversicherungsfragen bezüglich AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Krankenkasse. Die Beratung erfolgt in der Beratungsstelle, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.
Beratungsstelle Brugg Pro Senectute