Vergütung von Krankheitskosten
Zusätzlich zu den jährlichen Leistungen können nicht gedeckte Krankheitskosten und Behinderungskosten rückerstattet werden.
Anspruchsbedingungen: Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten versteht sich als eine Zusatzleistung zu den Ergänzungsleistungen.
Falls Sie kein Anrecht auf Ergänzungsleistungen haben, können Sie trotzdem eine Rückerstattung beantragen, wenn Ihre Ausgaben für Krankheit und Behinderung Ihre Einnahmen übersteigen. Merkblätter und Formulare zu Vergütung von Kosten bei Krankeit und Behinderung finden Sie im Onlineschalter SVA Aargau: www.sva-ag.ch oder auch bei der SVA Gemeindezweigstelle in Ihrer Gemeinde.
Die Sozialberatung der Pro Senectute ist für Sie und Ihre Angehörigen kostenlos. Sie beinhaltet unter vielem anderem auch die finanzielle Beratung und Hilfe, zum Beispiel bei Sozialversicherungsfragen bezüglich AHV, Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung oder Krankenkasse. Die Beratung erfolgt in der Beratungsstelle, am Telefon oder bei Ihnen zu Hause.