Krankenkasse
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich. Die Prämien sind je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch. Eine Zusatzversicherung ist freiwillig. Sie übernimmt teilweise oder ganz Kosten, die über die Pflichtleistungen hinausgehen, wie zum Beispiel das Anrechnungen an Psychotherapie, alternative Heilmethoden und Hilfsmittel. Die Krankenkassen dürfen für Zusatzversicherungen Ihre Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Achtung: Unfallversicherung nach Beedigung der Erwerbstätigkeit
Arbeitnehmende sind in der Regel über den Arbeitgeber unfallversichert. Wird das Arbeitsverhältnis mit der Pensionierung aufgelöst, fällt auch die Unfallversicherung weg. Bei seiner Krankenversicherung kann man zwar unkompliziert und jederzeit den Unfall einschliessen, dies gilt aber nur auf Ebene der Grundversicherung. Möchte man auch bei einem Unfall auf die Vorzüge seiner Zusatzversicherung zurückgreifen (zum Beispiel freie Spitalwahl oder Kostenübernahme von Rückreisekosten bei einem Unfall im Ausland), so ist das komplizierter und mit zunehmendem Alter eventuell sogar unmöglich. Denn die meisten Krankenkassen verlangen ab dem 60. Lebensjahr eine Gesundheitsprüfung für den Einschluss des Unfalls in die Zusatzversicherungen oder haben sogar fixe Altersbegrenzungen. Wenn Sie auch nach der Pensionierung Ihr Unfallrisiko umfassend versichert haben möchten, so lohnt es sich, bereits vor dem 60. Lebensjahr den Unfall in alle Zusatzversicherungen einzuschliessen, auch wenn Sie dann für ein paar Jahre doppelt (durch den Arbeitgeber und privat) versichert sind. Bei einem Krankheitsfall wie auch bei einem Unfall wird die Franchise wie auch der Selbstbehalt gleichbehandelt.
Aufgepasst bei der Unfallversicherung nach der Pensionierung
Prämienverbilligung
Wenn Sie in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, gewährt Ihnen der Kanton Aargau Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenversicherung (nicht auf die Zusatzversicherungen). Das ganze Verfahren läuft online ab. Dazu verschickt die SVA Aargau potenziellen anspruchsberechtigten Personen einen Anmeldecode. Um Prämienverbilligungen zu erhalten, müssen Sie mit diesem Code das Online-Formular bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres ausgefüllt haben. Sollten Sie keinen Code erhalten haben, können Sie ihn direkt über die Webseite www.sva-ag.ch/pv bestellen, oder Sie fragen bei Ihrer SVA Gemeindezweigstelle nach.