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Individuelle Finanzhilfe

Die individuelle Finanzhilfe (IF) für Personen im AHV-Alter ist für dringend notwendige Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden, gedacht. Der bewilligte Betrag wird unter Berücksichtigung der individuellen Situation festgelegt. Die individuelle Finanzhilfe wird aus der AHV finanziert. Über die eingegangenen Anträge entscheidet Pro Senectute im Auftrag des Bundes. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Unterstützung sowie eine Rückzahlungspflicht für gesprochene Gelder bestehen nicht.
Anspruchsberechtigung: Gemeinsam mit Ihnen wird eine Übersicht über Ihre finanzielle Situation geschaffen und geklärt, ob allenfalls Ansprüche gegenüber AHV, Pensionskasse, Krankenkasse usw. bestehen und nicht geltend gemacht wurden. Die Beratung erfolgt im Rahmen der kostenlosen Sozialberatung der Pro Senectute. Sie umfasst folgende Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Antrag für Ergänzungsleistungen
  • Antrag für Hilflosenentschädigung
  • Antrag für Prämienverbilligung der Krankenkasse
  • Gesuch für einen finanziellen Beitrag an nicht gedeckte Kosten (Kleider, Billen, Hilfsmittel usw.)
  • Gesuch für wichtige Anschaffungen 
  • Unterstützung bei Gesuchen an private Stiftungen und Fonds

Beratungsstelle Brugg Pro Senectute